Gerne stellen wir Ihnen die «Gartenordnung der Stadt Zürich» vor. Sie löst die «Kleingartenordnung» ab, die in den letzten zehn Jahren eine gute Grundlage für biologisches und naturnahes Gärtnern in den Familiengärten der Stadt Zürich
3200 gebührenfreie Parkplätze auf öffentlichem Grund gibt es in Zürich. An der Vulkanstrasse werden von den dortigen total 195 Gratisparkplätzen 38 aufgehoben und 157 Parkfelder kostenpflichtig. Später ist dann fast ganz fertig mit Parkieren auf der Vulkanstrasse. Das nervt die Familiengärtner.
Nicht nur seit der Ankündigung im Juni, dass der historische Parkplatzkompromiss von 1996 Geschichte ist, stellt die Parkierung in der Stadt Zürich ein heisses Eisen dar. Die Meinungen sind seit längerem zweigeteilt: Zahlreiche Zürcherinnen und Zürcher benötigen kein Auto und sehen nicht ein, weshalb die öffentliche Hand Parkplätze zur Verfügung stellen soll. Auf der anderen Seite sind viele Einwohnende, aber auch Gewerbler auf ein Auto angewiesen und damit auf Parkierungsmöglichkeiten. Nun wollen Stadtregierung und die Mehrheit des Parlaments aber, dass die Zahl der Parkplätze in der City nicht mehr auf dem Stand von 1990 eingefroren werden soll. Oberirdische Parkplätze sollen vermehrt in Parkhäusern Platz finden.
So viele Parkplätze bietet die Stadt Doch wie schaut die Parkplatzsituation überhaupt aus? Ende 2020 hatte die Stadt Zürich 434 736 Einwohnerinnen und Einwohner sowie 47 500 öffentlich zugängliche Parkplätze. Das macht einen Parkplatz auf zehn Einwohnerinnen und Einwohner. Der Grossteil der Parkplätze ist als blaue Zone ausgeschildert – sie sind bis zu 60 Minuten kostenlos und mit Parkkarte des jeweiligen Stadtkreises unbeschränkt nutzbar. Dazu kommen 11 400 weisse, gebührenpflichtige Parkplätze. Sie befinden sich grösstenteils an vielgenutzten Zentrumslagen. 3200 Parkplätze schliesslich sind weiss gekennzeichnet und gebührenfrei – oft ist die maximale Parkierungsdauer jedoch beschränkt. Sie liegen mehrheitlich in der Peripherie, wie an der Vulkanstrasse in Zürich-Altstetten. Nadja Häberli von der Dienstabteilung Verkehr der Stadt Zürich: «Gemäss Signalisationsverordnung von Parkplätzen ist die Parkdauer auf weissen Parkfeldern unbeschränkt. Allfällige Beschränkungen der Parkzeit stehen auf einer Zusatztafel.» Auf den Zusatztafeln gemäss Bundesverordnung sei auch ersichtlich, ob es sich um weisse gebührenpflichtige oder kostenlose Parkplätze handelt.
Termin 1. Januar 2022 An der Vulkanstrasse nun werden die kostenlosen 195 Parkplätze abgeschafft, auf den 1. Januar 2022. Sie werden neben Mitarbeitenden der umliegenden Firmen primär von den Mitgliedern des Familiengartenvereins Altstetten-Albisrieden genutzt, der die Gärten von Grün Stadt Zürich gepachtet hat.
Mehr Suchverkehr? Vereinspräsident Adolf Gloor ist nicht erfreut über die Lösung der Stadt Zürich, die mit dem sicheren Zugang zum neuen Stadion der ZSC Lions, aber auch mit einer neuen Velovorzugsroute nach Schlieren zusammenhängt. Schlussendlich werden an der Vulkanstrasse fast alle Parkplätze ganz aufgehoben. Gloor: «Ich rechne mit einem massiven Privatverkehr, der sich dann ins Grünau-Quartier ergiessen wird. Auf der Suche nach Parkplätzen wird der Privatverkehr an den Spieltagen der ZSC Lions extrem zunehmen. Leider hat es die Stadt Zürich wieder einmal mehr verpasst, Gegenmassnahmen zu ergreifen und eine Anbindung an den öffentlichen Verkehr auszubauen.»
Da wie dort etwa 600 Meter Ob die Verkehrsanbindung des neuen ZSC-Stadions (Eröffnung August 2022) besser oder schlechter ist als in Oerlikon, kann diskutiert werden. Das Hallenstadion liegt 600 Meter vom Bahnhof Oerlikon entfernt und wird von einer Tram- und drei Buslinien bedient. Das neue ZSC-Stadion liegt auch nur etwas über 600 Meter vom Bahnhof Altstetten entfernt. Freilich führt keine Tramlinie bis zum Eingang wie in Oerlikon. «Die Haltestellen Vulkanstrasse (Bus) und Bändliweg (Tram und Bus) befinden sich in Stadionnähe. Zusammen mit dem hervorragend erschlossenen Bahnhof Altstetten ist die Swiss-Life-Arena bestens erreichbar», sagt dazu Sandro Frei, Mediensprecher der ZSC Lions. Auch gebe es künftig ein auf 3,5 Meter verbreitertes Trottoir an der Vulkanstrasse. Zudem sei eine Passerelle über die Autobahn geplant, so könnten die Zuschauerinnen und Zuschauer auch via Werdhölzli mit Tram oder Bus an die Spiele gelangen. Das von Adolf Gloor prognostizierte Suchverkehr-Chaos schätzt Frei anders ein: «Für die Baubewilligung mussten wir der Stadt 1100 Parkplätze nachweisen. Diesen Nachweis haben wir erbracht. Davon sind 360 Parkplätze direkt im Stadion.»
Politische Entscheide Da an der Vulkanstrasse neben dem Familiengartenverein auch noch zahlreiche Gewerbebetriebe und die grosse Sportanlage Juchhof liegen, könnten zukünftig an Spieltagen der ZSC Lions aber durchaus Probleme auftreten. Vor allem, wenn sich vermeintlich schlaue ZSC-Fans die Kosten für das Parkhaus sparen wollen. Dann wird laut der Stadtverwaltung die Politik eingreifen. Evelyne Richiger vom Tiefbauamt der Stadt Zürich: «Wie sich die Parkplatzsituation entwickeln soll, ist eine politische Frage und abhängig von den Bauprojekten in den Quartieren. Das Bau- und Planungsgesetz besagt, dass sich Parkplätze primär auf Privatgrund befinden sollen.» Mit dem neuen ZSC-Stadion entstehe genauso ein zentrales Bauprojekt, welches zu zahlreichen politischen Anpassungen in den Bereichen Verkehrsführung und Parkierung führen werde, so Richiger.
Ab der Kalenderwoche 36, anfangs September wird die Trinkwasser-Zuleitung in das Areal Bändli durch die Wasserversorgung der Stadt Zürich erneuert. Im Bereich der Parzellen 143, 144 134, 133 und 132 ist mit Behinderungen durch die Baustelle zu rechnen, da in diesem bereich ein Graben Richtung Hauserkanal ausgehoben wird. Am Hauserkanal entlang Richtung Bändlistrasse 86 wird kein Graben ausgehoben. Die neue Kunststoffleitung wird in das alte Gussrohr eingezogen. Es wird während der ganzen Bauvase Trinkwasser über eine Notleitung zur Verfügung stehen.
Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht aus Gründen einer zeitgemässen Parkraumbewirtschaftung folgende Verkehrsvorschrift:
Vulkanstrasse Parkflächen
Das Stehenlassen von Personenwagen ist gestattet von Montag bis Sonntag, durchgehend, aber nur bis 6 Stunden und auf Parkuhrfeldern gegen Gebühr: auf dem nordöstlichen Fahrbahnrand zwischen der Liegenschaft Nr. 130 (Swiss Life Arena) und dem Fussweg zur Bernerstrasse Süd, auf dem südwestlichen Fahrbahnrand zwischen dem Haus Nr. 130 (Swiss Life Arena) und gegenüber dem Haus Nr. 200 (Betriebsgebäude Sportanlage Juchhof), gemäss örtlicher Signalisation und Markierung. Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.
Es werden aufgehoben:
Vulkanstrasse
In der Verfügung des Vorstehers des Polizeidepartements vom 30.10.1984: Parkflächen. Das Stehenlassen von Personenwagen ist gestattet (Schrägparkierung): auf dem südlichen Fahrbahnrand entlang der Sportanlage Juchhof 1. In der Verfügung der Vorsteherin des Polizeidepartements vom 20.11.2001: Parkflächen. Das Stehenlassen von Personenwagen ist gestattet: auf dem südwestlichen Fahrbahnrand gegenüber dem Schrebergartenareal, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung. In der Verfügung der Vorsteherin des Polizeidepartements vom 17.10.2005: Parkflächen. Das Stehenlassen von Personenwagen ist gestattet, Montag bis Freitag von 8.00 bis 19.00 Uhr aber nur bis 6 Stunden (die Ankunftszeit muss auf der Parkscheibe gemäss den auf ihr vermerkten Bestimmungen eingestellt werden): auf dem nordöstlichen Fahrbahnrand zwischen der Liegenschaft Nr. 126 und dem Fussweg zur Bernerstrasse Süd, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung; auf dem südwestlichen Fahrbahnrand zwischen dem Haus Nr. 126 (inkl.) und der Liegenschaft Nr. 114, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, mit stadtinterner Einsprache schriftlich eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Ein Übersichtsplan befindet sich im elektronischen Amtsblatt. Massgebend ist allein der Verfügungstext. Nummer: 2020/0288 Kontakt: Sicherheitsdepartement
Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 9
Für nachstehende Verkehrswege ergehen im Zusammenhang mit dem Strassenbauprojekt des Tiefbauamts der Stadt Zürich koordiniert gemäss § 16 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) folgende Verkehrsvorschriften: Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung (Tempo 30) Die Höchstgeschwindigkeit in der Zone «Vulkan» wird auf 30 km/h beschränkt. Zone innerhalb Bernerstrasse Süd / Aargauerstrasse / Gleisfeld SBB / Stadtgrenze zu Schlieren, umfassend die Strassenzüge: – Bändliweg – Herostrasse – Juchstrasse – Max-Högger-Strasse, von der Aargauer- bis zur Vulkanstrasse – unbenannte Fahrbahn (Kat.-Nr. AL8729), nordwestlich der «Swiss Life Arena», zwischen der Bernerstrasse Süd und der Vulkanstrasse – Vulkanstrasse
Leider hat der heutige Arealchef im Bändli seinen Rücktritt per sofort als Arealchef bekannt gegeben. Jetzt sind wir auf der Suche nach einer neuen Arealchefin oder einem Arealchef für das Bändli. Wenn Sie sich für diese interessante und anspruchsvolle Tätigkeit interessieren melden Sie sich bitte beim Präsidenten A. Gloor