Entsorgung von Bahnschwellen
Ausgediente Eisenbahnschwellen dienten lange Zeit als preisgünstig erworbene Baumaterialien, die in Kleingärten als Stützmauern, freistehende Sichtschutzwände, Sitzgelegenheiten und ähnliches verwendet wurden. Die Holzschwellen sind durch die Imprägnierungsmittel und durch Rückstände aus dem Bahnbetrieb eine Gefahr für Gesundheit und Umwelt, weshalb sie für die Verwendung in Kleingärten nicht geeignet und gemäss Kleingartenordnung der Stadt Zürich (KGO) verboten sind.
In den Kleingartenarealen der Stadt Zürich gibt es schätzungsweise 5'000 - 6'000 Eisenbahnschwellen. Die Ortsvereine sind angehalten, alle mit verhältnismässigem Aufwand entfernbaren Eisenbahnschwellen (ausser grössere Hangverbauungen) aus der jeweiligen Gartenparzelle zu entfernen und korrekt zu entsorgen.
Die Stiftung bezweckt den Schutz der natürlichen Ressourcen in Kleingärten vor Beeinträchtigungen. Dementsprechend unterstützt sie die Entfernung von Problemstoffen.
Die Bodenschutzstiftung zahlt den Familiengartenvereinen Fr. 50.-- pro 100 kg an die fachgerecht entsorgten Bahnschwellen.
Entfernung von Bahnschwellen
Für die Beantragung von Sanierungsbeiträgen für nachweislich korrekt entsorgte Bahnschwellen aus den Kleingartenarealen senden Sie bitte folgendes Formular vollständig ausgefüllt an Grün Stadt Zürich. (Entsorgungsnachweis Bahnschwellen Mai 2020)